Wirtschaftliche Maßnahmen und Soforthilfen vom Land NRW

Alle wirtschaftlichen Maßnahmen, die das Land NRW zur Unterstützung von Unternehmen bereithält, finden Sie fortlaufend aktualisiert unter dem folgenden Link: Wirtschaft.nrw

Kontakt für allgemeine Fragen
Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:
Tel. 0211 61772-555


Allgemeine Informationen
– Insgesamt stellt das Land NRW einen Rettungsschirm von 25 Mrd. Euro zur Unterstützung der Wirtschaft.
– Hilfen für die Wirtschaft durch Erleichterung von Kreditaufnahmen (NRWRettungsschirmgesetz): Der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung wird um
4,1 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro ausgeweitet. Der Rahmen für Gewährleistungen und Rückbürgschaften wird um 900 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht.
– Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.BANK-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von 5 Milliarden Euro zu übernehmen.
– Kreditaufnahme und Verausgabung der Mittel (Nachtragshaushalt 2020): Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen erfolgt in Tranchen in Abhängigkeit von
den benötigten Ausgaben. Die im Rahmen der Einzelmaßnahmen verantwortlichen Ressorts verausgaben die Mittel über ihre Einzelpläne. Die von der Landesregierung vorgesehen Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Haushalts und Finanzausschusses des Landtags, sofern die Zustimmung im Hinblick auf ihre Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit der Ausgaben rechtzeitig erreicht werden kann.

NRW-Soforthilfe 2020
– Unternehmen bis zu fünf Mitarbeiter: 9.000 €
– Unternehmen bis zu zehn Mitarbeiter: 15.000 €
– Unternehmen mit 10 bis zu 50 Mitarbeitern: 25.000 € (Aufstockung des Sofortprogramms des Bundes durch die Landesregierung)
Ausschließlich online zu beantragen ab dem 27.03.2020 unter
www.wirtschaft.nrw

Liquiditätssicherung: Bürgschaften
– 
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
– Der Bürgschaftsrahmen wird massiv ausgeweitet – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
– Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft (bis 250.000 Euro), beim Landesbürgschaftsprogramm wird eine Bearbeitung innerhalb einer Woche angestrebt. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.


Landesbürgschaftsprogramm
Tel.: 0211 981-2647
www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaftennordrhein-westfalen.html

Bürgschaftsbank NRW
Tel.: 02131 5107-200
www.bb-nrw.de/de/index.html


Liquiditätssicherung: Steuerstundungen
– 
Ermöglichung zinsloser Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
– Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-derauswirkungen-des-coronavirus


Entschädigung für Quarantäne
– 
Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und
Westfalen-Lippe beantragen.
Tel. 0221 809-5444 (Landschaftsverband Rheinland)
www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/inhaltsseite_114.jsp#section-2622430
Tel. 0251 591-01 (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
https://www.corona-infos.lwl.org/de/

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen
Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
Tel.: 0511 30031-0
www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

Kurzarbeitergeld
– 
Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.
– Die Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Diese Anpassung des Kurzarbeitergeldes ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Tel. 0800 45555-20, Servicehotline für Arbeitgeber

www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zumkurzarbeitergeld

Allgemeine Informationen zu Corona: www.land.nrw/corona