Pressemitteilung: TuS Breitscheid Tennis erhält Förderbescheid vom Land

„Gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler des TuS Breitscheid Tennis 1972 e. V. In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie insgesamt 26.842 Euro für die Modernisierung der Tennishallenbeleuchtung. Ich freue mich sehr, dass der TuS Breitscheid nun die Möglichkeit hat, diese Maßnahme durchzuführen“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann. „Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm nun ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.“

„Wir freuen uns sehr, dass sich der TuS Breitscheid Tennis nun weiter modernisieren kann und so mit Sicherheit auch zukünftig ein zentraler Ort für Sport, Spaß und Gemeinschaft in unserem Ortsteil bleibt“, ergänzt der Breitscheider Ratsherr Heiner Koenen (CDU).

Die Gesamtkosten für die beschriebenen Maßnahmen belaufen sich auf 45.150 Euro, wovon ganze 26.842 Euro aus dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ finanziert werden.

Dazu erklärt die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz: „Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen unseren Vereinen tatkräftig unter die Arme greifen können. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen.“

 

Hintergrund:

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.

 

24. November 2020