Die NRW-Koalition stärkt in dieser schwierigen Zeit die Innenstädte und Zentren. Von dem 70 Millionen schweren Sofortprogramm zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Zentren werden noch in diesem Jahr 129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 40 Millionen Euro unterstützt. Mit insgesamt 424.789 Euro wird auch die Innenstadt von Langenfeld von diesen Fördergeldern profitieren. Aus dem Sofortprogramm stehen noch 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Frist für die Vorlage der Förderanträge wird auf den 30. April 2021 verlängert, damit Städte und Gemeinden auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.
Dazu erklärt die CDU Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann:
„Das Förderprogramm ist für unseren Handel, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Von einer starken Innenstadt profitieren alle in Langenfeld. Sie ist das Aushängeschild und auch ein Ort der Begegnung. Corona hat den Einzelhandel in unserer Stadt stark getroffen. Mit dem Fördergeld will die NRW-Koalition den Kommunen eine Stütze in dieser schweren Zeit sein und ihnen unter die Arme greifen. Das Geld wird noch in diesem Jahr ausgezahlt und ermöglicht ein rasches Handeln. Langenfeld erhält aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ 424.789 Euro. Ich bin sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal schnell in Pandemiezeiten handelt und die kommunale Familie mit Hilfsprogrammen fest im Blick hat.“
Hintergrund:
Das Sonderprogramm umfasst folgende Handlungsfelder: vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen und Zwischenerwerb von leerstehenden Einzelhandelsimmobilien, um Immobilienspekulationen vorzubeugen. Darüber hinaus werden Kommunen – die von aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffen sind – darin unterstützt, Nachnutzungsperspektiven zu entwickeln. Beim Problem des massiven Leerstands soll außerdem mit Beratungs- und Planungsangeboten ein Zentrenmanagement angestoßen und der Aufbau eines Verfügungsfonds vorbereitet werden. Insbesondere kann damit geprüft werden, ob eine Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und wo diese gegebenenfalls räumlich stattfinden sollen
Freitag, der 13. November 2020