Die Landesregierung hat mit einem Runderlass den Ermessensspielraum für Schulen bei der Rückstellung von Einschulungen erhöht. Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann:
„Dieses Thema bewegt sehr viele Eltern auch in Langenfeld, Monheim, Hilden und Ratingen. Denn nicht jedes Kind ist zum Stichtag seiner Einschulung auch wirklich für die Schule bereit. Auch aus eigener Erfahrung, als Mutter zweier Kinder, weiß ich wie wichtig es ist, genau hinzusehen und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes genau in den Blick zu nehmen.
Die CDU-geführte Landesregierung hat mit dem Erlass nun die Möglichkeiten für Eltern, ihr Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, gestärkt. Beispielsweise können sie nun zusätzlich zum schulärztlichen Gutachten andere fachärztliche und fachtherapeutische Stellungnahmen einreichen. Die Schulleitung muss diese in ihre Entscheidung einbeziehen. So können zukünftig auch Faktoren wie eine drohende Überforderung des Kindes in der Schule berücksichtigt werden.“
Die Änderungen treten bereits zum beginnenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 in Kraft.
20. Oktober 2017