Die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann MdL war als ordentliches Mitglied des Frauenausschuss nach der Sommerpause bereits an einer wesentlichen Änderung im Landesbeamtengesetz beteiligt. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte ein Gesetz verabschiedet, wonach Frauen „bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern seien“.
Schlottmann: „Das widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Leistungsprinzip, welches besagt, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt haben soll.“
Deshalb legten die Christdemokraten einen neuen Gesetzesentwurf vor, der zunächst in einer Expertenanhörung im Landtag von Sachverständigen bewertet wurde, dann im Ausschuss diskutiert und schließlich letzte Woche im Plenum in zweiter Lesung angenommen wurde. „Es war für mich spannend zu sehen, wie schnell wir auch auf Landesebene ein Gesetz auf den Weg bringen können und mich in diese Arbeit einzubringen“, so Schlottmann, die das Gesetz in jeder Phase begleitet hatte.
„Für mich ist die Gleichstellung von Frauen von höchster Bedeutung und auch der tragende Grund für die aktuelle Reform des Landesbeamtengesetzes. Wir wollen in unserer Regierungszeit eine wirkungsvolle Frauen- und Familienförderung einführen. Unser Ziel ist Chancengleichheit für Frauen und Männer. Daher war es für mich wichtig, dass Frauen auch und gerade im Öffentlichen Dienst bei Beförderungen zukünftig überall im Landesdienst fair und gerecht, aber auch rechtssicher berücksichtigt werden.“
21. September 2017