Pressemitteilung: Langenfeld bekommt 439.600 Euro für den Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung

Der Stiftungsrat der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat in seiner 209. Sitzung am 11. Dezember 2018 17 Anträge, vorbehaltlich der Prüfung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen, bewilligt.
Den zweithöchsten bewilligten Zuschuss erhält als Träger die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung für den Neubau eines Wohnheims in Langenfeld. Die Stiftung Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen engagiert sich für die unmittelbare und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, älterer Menschen uns benachteiligter Kinder.
„Den Menschen zur besserer Lebensqualität zu verhelfen, damit sie ein Leben in möglichst großer Selbstbestimmung führen können- das ist für die Landesstiftung ein gutes Stück praktischer Solidarität. Ich freue mich, dass nun auch die Menschen in Langenfeld in so hohem Maße profitieren. Die Lebenshilfe leistet seit Jahren im Kreis Mettmann wertvolle und von mir überaus wertgeschätzte Arbeit, auf die wir alle stolz sein können“, so Schlottmann.
In der Stiftungslandschaft in Deutschland ist die Wohlfahrtspflege einmalig in Deutschland. Sie wird durch Spielbank-Gewinne aus Nordrhein-Westfalen finanziert und hat dadurch bislang 5.000 Vorhaben für eine inklusive Gesellschaft mit einer Fördersumme von rund 700 Millionen Euro unterstützt.
 
12. Dezember 2018