Die Landtagsfraktionen der CDU und FDP haben im heutigen Plenum einen Antrag zum §132c des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die Vorschrift ermöglicht es dem Schulträger einen Bildungsgang, der zu einem Hauptschulabschluss führt, an einer Realschule einzurichten. Allerdings nur dort, wo Bedarf besteht: Das kann überall da der Fall sein, wo ein Angebot für diesen Bildungsgang nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.
Bisher standen Lehrer und Eltern einer solchen Lösung oftmals kritisch gegenüber, da laut einer Verordnung der alten Landesregierung, die Schüler der regulären Realschule mindestens zu zwei Dritteln mit den Schülern des Hauptschulbildungsgangs gemeinsam unterrichtet werden mussten.
Diese Verordnung hatte praktisch zur Folge, dass viele verschiedene Bildungsniveaus in einer Klasse aufeinander trafen und Lehrer oftmals vor kaum zu lösende Herausforderungen gestellt worden sind. „Genau an dieser Stelle möchten wir mit unserem Antrag ansetzten und ermöglichen, dass ein Hauptschulzweig auch komplett von den Realschulklassen getrennt werden kann. Wir möchten den Lehrerinnen und Lehrern wieder die Möglichkeit geben das Lernniveau für alle Schülerinnen und Schüler entsprechend der individuellen Bedarfe anzupassen“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann.
13. Juni 2018